Privatversicherte
Seit 2010 bin ich als Psychologische Psychotherapeutin im Arzt/Psychotherapeutenregister (gemäß §4 der Ärzte-Zulassungsverordnung KV RLP) unter der Nummer 2535 eingetragen und Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Die Kosten von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten können normalerweise mit den privaten Kassen und der Beihilfe abgerechnet werden. Allerdings sind die Leistungen der privaten Kassen nicht einheitlich geregelt. Hier ist ausschlaggebend, was Sie als Versicherter mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Es ist daher sinnvoll, die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen vor Behandlungsbeginn abzuklären und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen.